Zum Jahreswechsel ist auch die neue EU-Öko-Gesetzgebung in Form der Verordnung Nr. 2018/848 mit den Ergänzungen und der entsprechenden Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte Öko-Verordnung und beschreibt unter anderem, was die biologische Produktion und die Kennzeichnung von Bioprodukten erfüllen müssen. Im Bereich Mischfutter haben sich einige Dinge geändert.
Der Anteil der Rohstoffe, die aus der Region stammen müssen, wurde im Rahmen der neuen Vorschriften für Geflügel und Schweine von 20 % auf 30 % erhöht. Wir berücksichtigen dies bei der Zusammenstellung unserer Futtermittel. Jedes Jahr im Januar erhalten unsere Kunden von uns eine Aufstellung über ihre Einkäufe im vergangenen Jahr. So können sie nachweisen, welcher Anteil der von Reudink als Futtermittellieferant gelieferten Gesamtration den Anforderungen an die Regionalität entspricht.
m Rahmen der neuen Verordnungen für Geflügel und Schweine wurde der zulässige Anteil an Umstellungsrohwaren von 30 % auf 25 % gesenkt. Wir berücksichtigen auch dies bei der Zusammenstellung der Futtermittel. Der Anteil der Umstellungsrohware ist auf den Lieferscheinen und bei Sackware auf dem Etikett zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Höchstgrenze von 25 % für den zulässigen Anteil an Umstellungsrohwaren in Alleinfuttermitteln gilt. Dies kann bei kundenspezifischen Zusammensetzungen anders sein, da wir dann die im Unternehmen selbst vorhandenen Produkte berücksichtigen.
Die Verwendung von konventionellen landwirtschaftlichen Rohstoffen in Futtermitteln für Legehennen (>18 Wochen) und Schweine (über 35 kg) ist nicht mehr erlaubt. Wir haben unser Angebot an Futtermitteln entsprechend angepasst. Sie können auch auf dem Lieferschein oder bei Sackfutter auf dem Etikett überprüfen, ob das Futter, das Sie erhalten, diesen Vorschriften entspricht. Der Anteil an konventionellen Rohstoffen wird dann mit „0 %“ angegeben.
Ausführlichere Informationen über die neue EU-Öko-Verordnung finden Sie hier.